Sportunfälle

Versicherungsentschädigung im Sportbereich

Gemäß den Bestimmungen des Dekrets 296 vom 20.12.2010 haben wir uns auf die umfassende und qualifizierte Unterstützung bei Versicherungsansprüchen von Sportlern, sowohl Amateuren als auch Profis, spezialisiert. Dieser Service richtet sich an alle, die im Sport tätig sind: Schulen, Vereine, nationale Verbände oder Sportförderungseinrichtungen.

Wir wissen, wie wichtig es ist, Sportler vor möglichen Risiken oder Unfällen im Zusammenhang mit dem Sport zu schützen.

Dank unserer tiefen Kenntnisse des Sektors und der im Laufe der Jahre gesammelten Erfahrungen können wir Sportler auf dem besten Weg führen, um die Entschädigung zu erhalten, die sie verdienen. Darüber hinaus führen wir eine detaillierte Analyse der abgeschlossenen Versicherungspolicen durch, um die Entschädigung basierend auf dem vertraglich vereinbarten Deckungsumfang zu maximieren.

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie in Italien einen Schaden erlitten haben, sieht das Gesetz das Fehlen der Staatsbürgerschaft nicht als Hindernis für eine Entschädigung.

Bei Minderjährigen sieht das Gesetz einen gesetzlichen Vormund (Vater, Mutter usw.) als notwendig an.

Unsere Klienten sind von Zahlungen befreit, wenn ein bestimmtes Recht vorliegt.

Die für den Abschluss des Entschädigungsprozesses benötigte Zeit variiert stark. Als Studio bemühen wir uns, Fälle so schnell wie möglich zu bearbeiten, aber die Bürokratie benötigt ihre eigene Zeit.

In diesem Fall eine Lösung zu finden ist schwierig, aber nicht unmöglich. Die Rolle von Zeugen und Indizienbeweisen ist entscheidend, kontaktieren Sie uns umgehend, um die mögliche Vorgehensweise zu bewerten.

Je nach Art des Schadens variiert die Verjährungsfrist zwischen zwei und fünf Jahren.

Wenn der Versicherungsvertrag die Deckung des Fahrers vorsieht, können Sie nur für physische Schäden eine Rückerstattung beantragen.

Sie sind noch rechtzeitig, um einen Schadensanspruch zu stellen, vorausgesetzt, es liegt eine festgestellte ärztliche Haftung vor.

In diesem Fall können Sie den Entschädigungsweg einschlagen, vorausgesetzt, es liegt eine innerhalb von 5 Jahren nach den Ereignissen festgestellte ärztliche Haftung vor.