Schäden durch Wildtiere

Schäden durch Wildtiere

Tiere, obwohl sie eine faszinierende und lebenswichtige Komponente unseres Ökosystems darstellen, können manchmal Unannehmlichkeiten und Beschwerden verursachen. Rehe, Hirsche, Wildschweine und andere Wildtiere, die oft Straßen überqueren oder sich bewohnten Gebieten nähern, können unbeabsichtigt Protagonisten von Vorfällen sein, die Schäden an Fahrzeugen, Eigentum oder schlimmer noch, an Menschen verursachen.

Wenn Sie sich in unangenehmen Situationen im Zusammenhang mit diesen Mitgliedern des Tierreichs befunden haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir werden Ihre Situation sorgfältig und professionell analysieren, die Dynamik des Vorfalls und die bereitgestellte Dokumentation studieren.

Wenn wir die Grundlagen für eine Entschädigung identifizieren, werden wir uns dafür einsetzen, die notwendigen Verfahren einzuleiten, um Ihnen die richtige Entschädigung von der verantwortlichen Person oder Einrichtung zu sichern und Sie in jeder Phase des Prozesses zu unterstützen und zu beraten.

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie in Italien einen Schaden erlitten haben, sieht das Gesetz das Fehlen der Staatsbürgerschaft nicht als Hindernis für eine Entschädigung.

Bei Minderjährigen sieht das Gesetz einen gesetzlichen Vormund (Vater, Mutter usw.) als notwendig an.

Unsere Klienten sind von Zahlungen befreit, wenn ein bestimmtes Recht vorliegt.

Die für den Abschluss des Entschädigungsprozesses benötigte Zeit variiert stark. Als Studio bemühen wir uns, Fälle so schnell wie möglich zu bearbeiten, aber die Bürokratie benötigt ihre eigene Zeit.

In diesem Fall eine Lösung zu finden ist schwierig, aber nicht unmöglich. Die Rolle von Zeugen und Indizienbeweisen ist entscheidend, kontaktieren Sie uns umgehend, um die mögliche Vorgehensweise zu bewerten.

Je nach Art des Schadens variiert die Verjährungsfrist zwischen zwei und fünf Jahren.

Wenn der Versicherungsvertrag die Deckung des Fahrers vorsieht, können Sie nur für physische Schäden eine Rückerstattung beantragen.

Sie sind noch rechtzeitig, um einen Schadensanspruch zu stellen, vorausgesetzt, es liegt eine festgestellte ärztliche Haftung vor.

In diesem Fall können Sie den Entschädigungsweg einschlagen, vorausgesetzt, es liegt eine innerhalb von 5 Jahren nach den Ereignissen festgestellte ärztliche Haftung vor.